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Stellen wir uns vor...
... ein Schüler - nennen wir ihn Max - hat die Versetzung in
die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreicht und will im
nächsten Schuljahr
die Maxe-Oberstufe besuchen..
Die Oberstufe besteht aus der der einjährigen Einführungsphase
(Jahrgang 10)
und der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgänge 11 und 12).
Welche Veränderungen hat
Max zu erwarten?
Es gibt einige Fächer, die im Klassenverband
unterrichtet werden. Andere Fächer werden in Kursen unterrichtet,
das heißt: die Teilnehmer kommen aus verschiedenen Klassen.
Für diese Fächer hat Max
einerseits eine gewisse Auswahl, andererseits ist er an gewisse Auflagen (siehe unten)
gebunden.
Seine Wahl
will gut überlegt sein, sie hat nämlich Konsequenzen für die
darauffolgende zweijährige Qualifikationsphase,
in der Max nur die Fächer
als Prüfungsfächer wählen kann, in denen er schon in der
Einführungsphase Unterricht hatte.
Max muss 14 Fächer
belegen.
Im Klassenverband
sind sechs Fächer
verpflichtend.
Darüber hinaus ist Max verpflichtet, Fächer, die in Kursen unterrichtet
werden, zu wählen:
-
zwei der
Fächer Kunst, Musik, Darstellendes Spiel (je 2) und
-
drei der
Fächer Physik, Chemie, Biologie, Informatik (je 2) und
-
Religion oder Werte und Normen
(2).
-
zwei
Fremdsprachen (3
oder 4).
Die erste Fremdsprache muss
- die in der 5. Klasse begonnene Sprache Englisch
oder
- die in der 6. Klasse begonnene Sprache Französisch
oder Latein sein.
Die zweite Fremdsprache
muss
- die in der 5. oder 6. Klasse begonnene und nicht schon gewählte Sprache sein oder
- die in der Einführungsphase
neu beginnende Sprache Spanisch sein. Diese Variante ist
z. B. für alle Schülerinnen und Schüler interessant, die von
der Realschule zu uns kommen.
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Wird Spanisch als 2. Pflichtfremdsprache gewählt,
muss sie in der
Qualifikationsphase durchgehend bis zum Abitur belegt werden. |
Max hat
somit mindestens 34
Unterrichtsstunden pro Woche. Dies ist eine nicht geringe
Belastung. Dennoch kann Max noch ein 15. Fach wählen. Dieses kann z. B. eine
dritte
Fremdsprache oder Informatik sein.
Hat Max vor, in der Qualifikationsphase den sportlichen
Schwerpunkt zu wählen, muss er im 2. Halbjkahr der Einführungsphase
Unterricht in Sporttheorie belegen (2 Wochenstunden).
Max muss sich bewusst
sein, dass seine Fächerwahlen für die Einführungsphase Auswirkungen auf
seine Qualifikationsphase hat:
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Hat Max Spanisch in der Einführungsphase als
Pflichtfremdsprache gewählt,
dann muss er Spanisch bis zum Abitur belegen. Eine weitere Fremdsprache
(z. B. Englisch) führt in der Qualifikationsphase (außer im sprachlichen Schwerpunkt)
zu erhöhter Wochenstundenzahl.
Wählt er in der Einführungsphase WuN anstelle von Religion, muss Geschichte,
Erdkunde oder Politik-Wirtschaft
eines seiner Abiturprüfungsfächer
sein.
Wenn er in der Einführungsphase eine Naturwissenschaft
durch Informatik ersetzt,
kann er diese Naturwissenschaft in der
Qualifikationsphase nicht belegen.
Er muss dann eine der beiden verbleibenden Naturwissenschaften bis zum
Abitur betreiben.
Andererseits kann Informatik im Naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
eine der beiden Naturwissenschaften
ersetzen, zu denen er in diesem Schwerpunkt verpflichtet ist.
Im
Gesellschaftswissenschaftlichen
und sportlichen Schwerpunkt kann er die Auflage, ein Schuljahr
lang eine zweite Fremdsprache oder eine
zweite Naturwissenschaft zu belegen, ersatzweise durch Informatik erfüllen.
Er kann Informatik als mündliches Prüfungsfach
wählen. |
In allen Fächern, außer im Fach Sportpraxis, schreibt Max Klausuren, deren
Dauer in der Regel zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten soll.
In
Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik sind vier
Klausuren im Schuljahr
vorgeschrieben. In der neu beginnenden Sprache Spanisch können es auch
mehr als vier und dafür kürzere Klausuren sein.
In allen anderen Fächern schreibt Max zwei
Klausuren im Schuljahr.
Versetzung
In allen Fächer wird
(wie in den Klassen davor) eine Jahreszensur erteilt.
Auch Fächer, die wegen Kürzung nur in einem Halbjahr unterrichtet werden, sind für die Versetzungsentscheidung heranzuziehen.
Die Leistungen in 14 Fächern
sind Grundlage für die Versetzung.
Max wird in die
Qualifikationsphase versetzt, wenn er
-
in allen Fächern mindestens
ausreichende Leistungen,
-
mangelhafte Leistungen in nur einem
Fach und jeweils mindestens ausreichende
Leistungen in den anderen Fächern
erbracht hat.
Max
kann in die
Qualifikationsphase versetzt
werden, wenn er
-
mangelhafte Leistungen in zwei
Fächern durch mindestens befriedigende Leistungen in zwei Fächern,
-
ungenügende Leistungen in einem Fach
durch mindestens gute Leistungen in einem Fach oder befriedigende
Leistungen in zwei Fächern
ausgleichen kann.
Die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können
nur untereinander ausgeglichen werden.
Ob die Ausgleichsregelung angewendet wird, entscheidet
die Klassenkonferenz. Sie wird sich bei ihrer Entscheidung davon leiten
lassen, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der
Qualifikationsphase erwartet werden kann.
Verweildauer in der Oberstufe
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Die maximale Verweildauer
in der Oberstufe
beträgt grundsätzlich 4 Jahre. |
Das bedeutet für Max, dass er lediglich eines
der vor ihm liegenden Schuljahre einmal wiederholen kann. Wird er z.B.
nicht in die Qualifikationsphase versetzt, dann muss er nach Wiederholung der
Einführungsphase die
Qualifikationsphase ohne Wiederholungsmöglichkeit durchlaufen, kann also
den 11. oder 12. Jahrgang
nicht auch noch wiederholen.
Lediglich eine nicht bestandene Abiturprüfung ließe es zu, dass Max ein
weiteres Jahr auf der Schule verbleiben kann, um die nicht bestandene Prüfung noch einmal
- hoffentlich erfolgreich - zu wiederholen, so dass er damit also ausnahmsweise
auf 5 Jahre Oberstufenzugehörigkeit käme.
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