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Fachhochschulreife

SCHULISCHER TEIL

Wenn Maxi nicht bis zum Abitur durchhalten kann oder will, kann sie schon vorher den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben, frühestens nach dem 1. Schuljahr der Qualifikationsphase. Sie muss 15 Leistungen in zwei (zeitlich) aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erwerben:

  • Je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in zweifacher Wertung, insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Halbjahresergebnisse jeweils mindestens 10 Punkten in zweifacher Wertung. Also ist maximal ein "Unterkurs" möglich.

  • Weitere 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung mit insgesamt mindestens 55 Punkten, darunter 9 dieser Halbjahresergebnisse mit jeweils  mindestens 5 Punkten, also sind maximal 2 "Unterkurse" möglich. Unter den 11 Halbjahresergebnissen müssen zwei des 3. Prüfungsfachs sein, darüber hinaus  mindestens 6 aus 4stündigen Fächern und höchstens 5 aus 2stündigen Fächern.

  • Unter diesen 15 Halbjahresergebnisse müssen folgende Fächern  sein:

    • 2 Halbjahresergebnisse Deutsch

    • 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache

    • 2 Halbjahresergebnisse Geschichte oder ein anderes Fach aus dem Aufgabenfeld B, wenn das Fach Prüfungsfach ist

    • 2 Halbjahresergebnisse Mathematik

    • 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft


NOTENTABELLE

PUNKTE

NOTE

 

PUNKTE

NOTE

 

PUNKTE

NOTE

285-261

1,0

209-204

2,0

152-147

3,0

260-255

1,1

203-198

2,1

146-141

3,1

254-249

1,2

197-192

2,2

140-135

3,2

248-244

1,3

191-187

2,3

134-130

3,3

243-238

1,4

186-181

2,4

129-124

3,4

237-232

1,5

180-175

2,5

123-118

3,5

231-227

1,6

174-170

2,6

117-113

3,6

226-221

1,7

169-164

2,7

112-107

3,7

220-215

1,8

163-158

2,8

106-101

3,8

214-210

1,9

157-153

2,9

100-96

3,9

       

95

4,0

 


NICHT - SCHULISCHER TEIL

Um die vollständige Fachhochschulreife zu erlangen, muss noch ein einjähriges BERUFSBEZOGENES PRAKTIKUM folgen. Die Fachholschulreife wird dann auf Antrag von der Schule bescheinigt.


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Letzte Änderung: 04.09.2011

 

 
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