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M-O-IN
13-jähriger
Bildungsgang
Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des
Großen Latinums
Die Stufe des Latinums wird im Abitur- oder
Abgangszeugnis bescheinigt.
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Kleines Latinum |
Latinum |
Großes Latinum |
Ab
Klasse 7 |
u bei
Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend" oder
u in
einem Halbjahr der Einführungsphase die Note "ausreichend" |
u bei Versetzung in die
Qualifikationsphase die Note "ausreichend" oder
u in einem
Schulhalbjahr der
Qualifikationsphase 5 Punkte
|
u in der
Qualifikationsphase in zwei
Schulhalbjahren zusammen
10, dabei im letzten 5 Punkte oder
u Latein als Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten
|
Ab
Klasse 9
als
Wahlsprache |
u
in der Qualifikationsphase in zwei
Schulhalbjahren zusammen
10, dabei im letzten 5 Punkte |
u
In der
Qualifikationsphase Unterricht in
vier Schulhalbjahren, dabei
in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im
letzten 5 Punkte oder
u Latein als viertes
oder fünftes Prüfungsfach in Block III mit 20
Punkten |
u Latein als
erstes bis drittes Prüfungsfach in Block III mit 20
Punkten |
Ab
Einführungsphase |
u
In der
Qualifikationsphase Unterricht in
vier Schulhalbjahren, dabei
in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im
letzten 5 Punkte oder
u Latein als
fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20
Punkten |
u Latein als
viertes Prüfungsfach in Block II mit 20
Punkten |
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12-jähriger Bildungsgang
Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des
Großen Latinums
Die Stufe des Latinums wird im Abitur- oder
Abgangszeugnis bescheinigt.
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Kleines Latinum |
Latinum |
Großes Latinum1) |
Ab
Klasse 5
oder 6 |
u bei
Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend" |
u
am Ende der Einführungsphase die Note "ausreichend" |
u
In der
Qualifikationsphase Unterricht in
vier Schulhalbjahren, dabei
in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im letzten 5 Punkte
oder
u Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten
|
Ab
Einführungsphase |
u
In der
Qualifikationsphase Unterricht in
vier Schulhalbjahren, dabei
in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im
letzten 5 Punkte oder
u Latein als
fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20
Punkten |
u Latein als
viertes Prüfungsfach in Block II mit 20
Punkten |
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1) Für den ersten g8-Jahrgang, der im Jahr 2009
in die Qualifikationsphase eingetreten ist, gilt abweichend:
-
in der
Qualifikationsphase in zwei
Schulhalbjahren zusammen
10, dabei im letzten 5 Punkte oder
-
Latein als Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten

Letzte
Änderung: 31.05.2010
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