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13-jähriger Bildungsgang
Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums

Die Stufe des Latinums wird im Abitur- oder Abgangszeugnis bescheinigt.

  Kleines Latinum Latinum Großes Latinum
Ab
Klasse 7

u bei Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend" oder

u in einem Halbjahr der Einführungsphase die Note "ausreichend"

u bei Versetzung in die Qualifikationsphase die Note "ausreichend" oder

u in einem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 5 Punkte

u in der Qualifikationsphase in zwei Schulhalbjahren zusammen 10, dabei im letzten 5 Punkte oder

u Latein als Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten

Ab
Klasse 9
als
Wahlsprache

u in der Qualifikationsphase in zwei Schulhalbjahren zusammen 10, dabei im letzten 5 Punkte

u In der Qualifikationsphase Unterricht in vier Schulhalbjahren, dabei in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im letzten 5 Punkte oder

u Latein als viertes oder fünftes Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten

u Latein als erstes bis drittes Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten

Ab
Einführungsphase

u In der Qualifikationsphase Unterricht in vier Schulhalbjahren, dabei in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im letzten 5 Punkte oder

u Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

u Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

 

 

12-jähriger Bildungsgang
Mindestvoraussetzungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums

Die Stufe des Latinums wird im Abitur- oder Abgangszeugnis bescheinigt.

  Kleines Latinum Latinum Großes Latinum1)
Ab
Klasse 5
oder 6

u bei Versetzung in die Einführungsphase die Note "ausreichend"

u am Ende der  Einführungsphase die Note "ausreichend"

u In der Qualifikationsphase Unterricht in vier  Schulhalbjahren, dabei in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im letzten 5 Punkte oder

u Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

Ab
Einführungsphase

u In der Qualifikationsphase Unterricht in vier Schulhalbjahren, dabei in den beiden letzten zusammen mindestens 10, im letzten 5 Punkte oder

u Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

u Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

 

1) Für den ersten g8-Jahrgang, der im Jahr 2009 in die Qualifikationsphase eingetreten ist, gilt abweichend:

  • in der Qualifikationsphase in zwei Schulhalbjahren zusammen 10, dabei im letzten 5 Punkte oder

  • Latein als Prüfungsfach in Block III mit 20 Punkten

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logo_neu.jpg (8971 Byte)   Letzte Änderung: 31.05.2010